Teilreproduktionswert
Der Teilreproduktionswert bezeichnet den Wert eines Unternehmens, der sich aus der Summe der wiederzubeschaffenden, bilanziell ausgewiesenen und selbstständig verkehrsfähigen Vermögensgegenstände ergibt, wobei immaterielle, nicht bilanzierte Werte wie der Geschäftswert oder Firmenwert unberücksichtigt bleiben. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 238)
Beispiel: Ein Maschinenbauunternehmen wird nach dem Teilreproduktionswert bewertet, indem die aktuellen Wiederbeschaffungskosten für Maschinen, Gebäude, Vorräte und sonstige bilanzierte Vermögensgegenstände ermittelt und die bestehenden Schulden abgezogen werden, während der gute Ruf des Unternehmens oder das Know-how der Mitarbeiter nicht in die Bewertung eingehen.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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