Teilhaber
Aktualisiert: 9. Okt.
Ein Teilhaber ist eine natürliche oder juristische Person, die an einer Gesellschaft beteiligt ist und an deren Gewinn bzw. Verlust partizipiert. Die Beteiligung kann je nach Gesellschaftsform unterschiedlich ausgestaltet sein. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 229)
Beispiel: Zwei Personen gründen gemeinsam eine Gesellschaft. Teilhaber A hält 60 % und Teilhaber B 40 %. Bei einem Jahresgewinn von 50.000 € entfallen entsprechend 30.000 € auf A und 20.000 € auf B, sofern keine abweichende Gewinnverteilung vereinbart wurde.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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