Teilhabegerechtigkeit
- Andreas Armster

- 14. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Teilhabegerechtigkeit bezeichnet ein Verständnis von Bildungsgerechtigkeit, nach dem ein Schulsystem dann gerecht ist, wenn alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Leistung, Herkunft oder individuellen Voraussetzungen ein verbindliches Bildungsminimum erreichen. Dieses Mindestmaß an Kompetenzen soll sie zu selbstständiger Lebensführung sowie zu aktiver gesellschaftlicher, beruflicher und sozialer Teilhabe befähigen. (vgl. Beutel/Pant 2020, S. 45 ff.)
Beispiel: Eine Schülerin mit Lernschwierigkeiten erhält zusätzliche Förderstunden, Lernmaterialien in vereinfachter Sprache und individuelle Unterstützung, sodass sie trotz schwächerer Noten einen Schulabschluss erreicht und eine Ausbildung beginnen kann. Entscheidend ist dabei nicht ihre relative Leistung im Vergleich zu anderen, sondern dass sie ein Bildungsminimum erreicht, das ihr eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
Beutel, S.; H. A. Pant (2020): Lernen ohne Noten. Alternative Konzepte der Leistungsbeurteilung. Stuttgart: Kohlhammer



Kommentare