Teilgewinnrealisierung
Aktualisiert: 9. Okt.
Die Teilgewinnrealisierung (Milestone-Verfahren) ermöglicht bei langfristigen Fertigungsaufträgen die Realisierung von Teilgewinnen bereits vor Abschluss des Gesamtauftrags. Voraussetzung ist, dass der Auftrag in technisch abgeschlossene und wirtschaftlich abgrenzbare Teile aufgeteilt werden kann, der Kunde diese durch Teilabnahmen anerkennt und Teilabnahmen sowie Teilabrechnungen vertraglich vereinbart sind. Die Teilgewinne werden bilanziell als Umsatzerlöse bzw. Forderungen erfasst; der Bilanzansatz des unfertigen Auftrags wird um die zugehörigen Herstellungskosten vermindert. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 229)
Beispiel: Ein Bauunternehmen erstellt eine Anlage für 1 Mio. € und vereinbart drei technisch abgeschlossene Bauabschnitte. Nach Fertigstellung und Abnahme des ersten Abschnitts werden 300.000 € abgerechnet, wobei dafür 240.000 € Herstellungskosten angefallen sind. Der daraus entstehende Teilgewinn von 60.000 € wird bereits vor Abschluss der Gesamtanlage realisiert.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare