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Teilgeschäftsfähigkeit

11. Okt.
1 Min. Lesezeit

Die Teilgeschäftsfähigkeit ermöglicht Minderjährigen, in bestimmten gesetzlich geregelten Bereichen ohne Zustimmung ihrer Eltern selbstständig Rechtsgeschäfte abzuschließen. Das gilt beispielsweise für Geschäfte im Rahmen eines genehmigten eigenen Unternehmens (§ 112 BGB) oder eines von den Eltern erlaubten Arbeitsverhältnisses (§ 113 BGB). (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 37 f.)


Beispiel: Eine 16-Jährige darf mit Ermächtigung ihrer Eltern einen Arbeitsvertrag als Kassiererin im Supermarkt unterschreiben. Sie darf auch den Arbeitsvertrag kündigen und ein Girokonto für die Überweisung ihres Gehalts eröffnen, da diese Geschäfte mit ihrem Arbeitsverhältnis zusammenhängen.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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