Tarifvorrang
- Andreas Armster

- 7. Juli 2025
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Der Tarifvorrang besagt, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur gilt, solange keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen bestehen, die einen Sachverhalt abschließend regeln. Dadurch haben Tarifverträge Vorrang vor Betriebsvereinbarungen, selbst wenn letztere für Arbeitnehmer günstiger wären. Ziel ist es, die Priorität der Tarifparteien bei der Regelung von Arbeitsbedingungen zu sichern. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 143)
Beispiel: Ein Tarifvertrag legt für eine Branche einen Mindestlohn von 15 Euro fest. Der Betriebsrat kann in einer Betriebsvereinbarung keinen höheren Mindestlohn vereinbaren, weil der Tarifvorrang gilt und der Tarifvertrag Vorrang hat.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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