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Tarifvertragsparteien

22. Juli
1 Min. Lesezeit

Tarifvertragsparteien sind die Parteien, die einen Tarifvertrag abschließen dürfen. Dazu gehören auf der Arbeitgeberseite Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber und auf der Arbeitnehmerseite ausschließlich Gewerkschaften. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 612)


Beispiel: Die Gewerkschaft ver.di und ein Arbeitgeberverband des Einzelhandels verhandeln über höhere Löhne und schließen einen neuen Tarifvertrag ab.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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