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Tarifvertragsgesetz

22. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt die rechtlichen Grundlagen von Tarifverträgen, ihre Wirkungen sowie die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Es bestimmt unter anderem, wie Tarifverträge abgeschlossen werden und unter welchen Voraussetzungen sie allgemeinverbindlich erklärt werden können. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 612)


Beispiel: Eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband vereinbaren in einem Tarifvertrag eine Lohnerhöhung für Beschäftigte einer Branche. Das Tarifvertragsgesetz legt fest, welche rechtlichen Folgen dieser Tarifvertrag für die beteiligten Parteien und die Arbeitnehmer hat.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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