Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband, die die Arbeitsbedingungen (z. B. Lohn, Arbeitszeit und Urlaub) für Arbeitnehmer festlegt. Er regelt dabei das „Wie“ des Arbeitsverhältnisses, nicht aber dessen Begründung oder Beendigung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 609 ff.)
Beispiel: Die Gewerkschaft IG Metall und ein Arbeitgeberverband der Metallindustrie und Elektroindustrie vereinbaren in einem Tarifvertrag eine Lohnerhöhung von 5 % sowie zusätzliche Urlaubstage für die Beschäftigten der Branche.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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