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Tariffreiheit

Tariffreiheit bedeutet, dass grundsätzlich mehrere Gewerkschaften für einen Betrieb Tarifverträge abschließen können. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 117 f.)


Beispiel: Ein Betrieb hat zwei Gewerkschaften, die unterschiedliche Tarifverträge abschließen. Laut Tarifeinheit gilt der Vertrag der Gewerkschaft, die für das Fachgebiet des Betriebs zuständig ist, sodass nur dieser Vertrag angewendet wird.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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