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Tariffreibetrag

Der Tariffreibetrag war ein zeitlich befristeter Steuerfreibetrag für Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern. Er galt von 1991 bis 1993 und verringerte das zu versteuernde Einkommen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 208)


Beispiel: Eine Person mit Wohnsitz in Sachsen konnte in den Jahren 1991–1993 den Tariffreibetrag nutzen und dadurch weniger Einkommensteuer zahlen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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