Tariffreibetrag
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Der Tariffreibetrag war ein zeitlich befristeter Steuerfreibetrag für Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern. Er galt von 1991 bis 1993 und verringerte das zu versteuernde Einkommen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 208)
Beispiel: Eine Person mit Wohnsitz in Sachsen konnte in den Jahren 1991–1993 den Tariffreibetrag nutzen und dadurch weniger Einkommensteuer zahlen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare