Tarifbindung
Tarifbindung (Tarifgebundenheit) bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Regelungen eines Tarifvertrags gebunden sind. Sie gilt insbesondere für Mitglieder der tarifschließenden Parteien oder wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 608)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist Mitglied der Gewerkschaft IG Metall und arbeitet bei einem Unternehmen, das Mitglied des Arbeitgeberverbands der Metallindustrie und Elektroindustrie ist. Beide sind an den geltenden Tarifvertrag gebunden, sodass der Arbeitnehmer Anspruch auf die dort festgelegten Löhne und Arbeitsbedingungen hat.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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