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Tarif

17. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Tarif bezeichnet eine festgelegte Preistabelle oder Vergütungstabelle bzw. Berechnungsregel, nach der Preise, Steuern oder Entlohnungen bestimmt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 969 ff.)


Beispiel: In einem Tarifvertrag ist festgelegt, dass ein Mitarbeiter je nach Entgeltgruppe 4.000 € brutto pro Monat erhält. Der Tarif legt damit die Höhe der Vergütung fest.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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