Tantieme
Tantieme bezeichnet eine erfolgsabhängige Vergütung, die beispielsweise Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern oder Aufsichtsratsmitgliedern als Anteil am Gewinn oder Umsatz gezahlt wird. (vgl. Schneck 2018, S. 969 ff.)
Beispiel: Ein Geschäftsführer erhält zusätzlich zu seinem festen Gehalt 5 % des Jahresüberschusses des Unternehmens. Macht das Unternehmen 200.000 € Gewinn, erhält er eine Tantieme von 10.000 €.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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