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Tagespreisklausel

28. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die Tagespreisklausel ist eine besondere Form der Preisvorbehaltsklausel, bei der nicht der bei Vertragsabschluss genannte Preis gilt, sondern der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung aktuelle Listenpreis oder Marktpreis des Anbieters. (vgl. Pechtl 2014, S. 134)


Beispiel: Ein Baustoffhändler bestellt im Januar 10 Tonnen Stahl zu einem angegebenen Preis von „ca. 900 € pro Tonne, Tagespreis bei Lieferung“. Bis zur Auslieferung im März steigt der Marktpreis auf 1.050 € pro Tonne. Aufgrund der Tagespreisklausel muss der Händler 1.050 € pro Tonne zahlen, da der am Liefertag gültige Preis maßgeblich ist.


Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius

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