Tabaksteuer
- Andreas Armster

- 27. Juni
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Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Tabakwaren (z. B. Zigaretten oder Zigarren). Sie wird vom Bund erhoben und dient sowohl der Einnahmeerzielung als auch der Gesundheitsprävention, indem sie den Tabakkonsum verteuern soll. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 207 f.)
Beispiel: Beim Kauf einer Schachtel Zigaretten ist ein Teil des Verkaufspreises Tabaksteuer, die an den Bund abgeführt wird.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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