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Säumniszuschlag

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Säumniszuschlag ist ein Zuschlag, der erhoben wird, wenn eine Steuer nicht spätestens bis zum Fälligkeitstag bezahlt wird. Er beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen, auf 50 € abgerundeten Steuerbetrags. Bei einer Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit wird kein Säumniszuschlag erhoben. (vgl. Puke 2023, S. 233)


Beispiel: Ein Unternehmer muss 5.000 € Umsatzsteuer bis zum Fälligkeitstag zahlen, überweist den Betrag jedoch erst einen Monat später. Dafür wird ein Säumniszuschlag von 50 € (1 % von 5.000 €) erhoben.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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