Die synthetische Einkommensteuer fasst alle unterschiedlichen Einkommensarten einer Person zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zusammen und besteuert diese mit einem einheitlichen Steuersatz. Dabei wird nicht zwischen der Herkunft oder der Verwendung des Einkommens unterschieden, sondern alle Einkünfte werden gleich behandelt und gleich belastet. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 398)
Beispiel: Angenommen, Lisa hat im Jahr ein Gehalt von 40.000 Euro, Mieteinnahmen von 10.000 Euro und Kapitaleinkünfte von 5.000 Euro. Bei der synthetischen Einkommensteuer werden all diese Einkünfte zu einer Bemessungsgrundlage von 55.000 Euro zusammengefasst. Dieser Gesamtbetrag wird dann mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert, unabhängig von der Herkunft des Einkommens.
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
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