Syndikus
Der Syndikus bezeichnet einen Geschäftsführer eines Verbands oder einen Juristen, der innerhalb eines Unternehmens oder Verbands mit der Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten betraut ist. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)
Beispiel: Ein Verband beschäftigt einen Syndikus, der Verträge prüft, rechtliche Fragen der Mitglieder bearbeitet und den Verband in Rechtsangelegenheiten berät.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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