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Summenversicherung

22. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Summenversicherung ist eine Versicherungsart, bei der der Versicherer im Versicherungsfall die im Vertrag festgelegte Geldsumme auszahlt. Die Auszahlung kann einmalig oder in Form einer regelmäßigen Rente erfolgen. Die tatsächliche Höhe des entstandenen Schadens ist dabei grundsätzlich unerheblich. Typische Beispiele sind die Lebensversicherung und die private Unfallversicherung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 600)


Beispiel: Eine Person schließt eine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro ab. Erleidet sie einen versicherten Unfall mit dauerhafter Invalidität, zahlt die Versicherung die vertraglich vereinbarte Summe beziehungsweise den entsprechenden Anteil davon aus.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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