Substanzwertverfahren
- Andreas Armster

- 5. Jan.
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Das Substanzwertverfahren bewertet ein Unternehmen anhand seiner einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden, anstatt das Unternehmen als Ganzes zu betrachten. Ziel ist, den Betrag zu ermitteln, der nötig wäre, um ein gleichartiges Unternehmen neu zu schaffen. Dabei wird unterschieden zwischen dem Vollreproduktionswert, der auch immaterielle Werte wie Patente oder Goodwill berücksichtigt, und dem Teilreproduktionswert, der nur die bilanzierten, betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände erfasst. Vom Bruttosubstanzwert werden die Schulden abgezogen, um den Nettosubstanzwert zu erhalten. Das Verfahren liefert eine objektive, nachvollziehbare Größe, berücksichtigt jedoch meist nicht den Wert immaterieller Vermögensbestandteile. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 238 ff.)
Beispiel: Bei der Bewertung der ABC GmbH mittels Substanzwertverfahren werden zunächst alle Vermögensgegenstände erfasst: Gebäude, Maschinen, Fuhrpark und Vorräte werden zu ihren aktuellen Wiederbeschaffungskosten bewertet. Die Gebäude kosten beispielsweise 2 Mio. €, die Maschinen 1 Mio. € und der Fuhrpark 200 Tsd. €. Die Vorräte haben einen Wert von 100 Tsd. €. Zusammen ergibt dies einen Bruttosubstanzwert von 3,3 Mio. €. Zieht man davon die Verbindlichkeiten des Unternehmens in Höhe von 800 Tsd. € ab, ergibt sich ein Nettosubstanzwert von 2,5 Mio. €. Immaterielle Werte wie Patente oder Marken werden in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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