Substanzsteuern
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Substanzsteuern sind Steuern, die an das Vermögen bzw. den Vermögensbestand und nicht an laufende Erträge oder Einkommen anknüpfen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 205)
Beispiel: Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer, da sie auf den Besitz eines Grundstücks erhoben wird, unabhängig davon, ob das Grundstück Erträge erzielt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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