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Substanzkosten

7. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Substanzkosten dienen der Ermittlung des tatsächlichen Einkaufspreises im Rahmen der Bezugskalkulation. Sie umfassen Preiskorrekturen wie Qualitätszuschläge, Mengenkorrekturen bei abweichenden Liefermengen sowie Kosten für eine eventuell erforderliche Bearbeitung oder Veredelung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 224 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft 100 kg Rohstoff zu 10 € je kg. Wegen einer höheren Qualität fällt ein Zuschlag von 0,50 € je kg an, außerdem entstehen 20 € Bearbeitungskosten. Die Substanzkosten betragen somit 70 € (50 € Qualitätszuschlag + 20 € Bearbeitungskosten) und werden bei der Ermittlung des tatsächlichen Einkaufspreises berücksichtigt.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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