top of page
Affiliate.png

Subsidiary

7. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Subsidiary (Tochterunternehmen) bezeichnet nach IAS 27.4 ein vom Mutterunternehmen beherrschtes Unternehmen. Das Mutterunternehmen kann die Finanzpolitik und Geschäftspolitik der Subsidiary bestimmen, um aus deren Tätigkeit einen eigenen Nutzen zu ziehen. Damit beschreibt Subsidiary die stärkste Form der Einflussnahme und Beherrschung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 224)


Beispiel: Die Muttergesellschaft M beherrscht die Tochtergesellschaft T und kann deren Finanz- und Geschäftspolitik bestimmen. Entscheidet M beispielsweise über wesentliche Investitionen und die Geschäftsausrichtung von T, handelt es sich bei T um eine Subsidiary von M.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

Kommentare


bottom of page