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Subjektive Nettoprinzip

Das subjektive Nettoprinzip besagt, dass persönliche Belastungen des Steuerpflichtigen (z.B. Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) bei der Besteuerung berücksichtigt werden, um die individuelle Leistungsfähigkeit zu erfassen. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 23)


Beispiel: Eine Person verdient 40.000 € und spendet 2.000 € an eine gemeinnützige Organisation. Diese Spende kann als Sonderausgabe abgezogen werden, sodass nur 38.000 € versteuert werden.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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