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Stückzinsen

Stückzinsen sind anteilige Zinsen, die beim Kauf oder Verkauf festverzinslicher Wertpapiere anfallen. Sie entstehen, weil der Verkäufer Anspruch auf die bis zum Verkaufszeitpunkt aufgelaufenen Zinsen hat. Beim Verkäufer gelten vereinnahmte Stückzinsen als steuerpflichtige Einnahmen, beim Käufer als abzugsfähige Ausgaben, sofern er mit den Wertpapieren Einkünfte erzielen will. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 95)


Beispiel: Eine Anleihe zahlt einmal jährlich Zinsen am 31. Dezember. Ein Anleger verkauft die Anleihe am 30. Juni für 10.000 €. Da bis zu diesem Zeitpunkt bereits 6 Monate Zinsen aufgelaufen sind, erhält der Verkäufer zusätzlich Stückzinsen in Höhe von z. B. 200 € vom Käufer. Diese 200 € muss der Verkäufer als steuerpflichtige Einnahme versteuern, während der Käufer sie als abzugsfähige Ausgabe geltend machen kann.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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