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Stückschuld

Eine Stückschuld liegt vor, wenn der Schuldner seine Leistungspflicht auf eine individuell bestimmte, einmalige Sache richten muss. Nur genau dieses konkrete Stück kann die Schuld erfüllen. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 139)


Beispiel: Verkauf eines bestimmten Antiquars oder Grundstücks.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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