Stückkostenminimum
Aktualisiert: 9. Okt.
Das Stückkostenminimum ist der tiefste Punkt der Stückkostenkurve. Die dort erreichte Ausbringungsmenge wird als Optimalbeschäftigung bezeichnet. Dabei wird grundsätzlich ein U-förmiger Verlauf der Stückkosten unterstellt. Bei linearem Kostenverlauf liegt das Stückkostenminimum an der Kapazitätsgrenze. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 223)
Beispiel: Ein Unternehmen hat bei einer Produktion von 5.000 Stück Stückkosten von 12 €, bei 8.000 Stück nur noch 10 € und bei 10.000 Stück wieder 11 €. Das Stückkostenminimum liegt somit bei 8.000 Stück mit 10 € je Stück. Die Ausbringungsmenge von 8.000 Stück entspricht der Optimalbeschäftigung.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare