Stückelungsverbot
Das Stückelungsverbot besagt, dass der Urlaub eines Arbeitnehmers grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden soll, damit er seinem Erholungszweck dient. Eine Aufteilung des Urlaubs ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe dies erforderlich machen. Besteht ein Urlaubsanspruch von mehr als 12 Werktagen, muss mindestens ein Urlaubsteil 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 596)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat 24 Urlaubstage im Jahr. Statt den gesamten Urlaub in einzelne Tage aufzuteilen, nimmt er zwei Wochen am Stück Urlaub. Dadurch wird der gesetzliche Erholungszweck des Urlaubs erfüllt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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