Stundung
Eine Stundung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, durch die die Fälligkeit einer Forderung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Während der Stundung kann der Gläubiger die Forderung grundsätzlich nicht gerichtlich geltend machen. Außerdem wird die Verjährung der Forderung gehemmt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 599)
Beispiel: Ein Kunde kann eine Rechnung über 1.000 Euro nicht fristgerecht bezahlen. Der Gläubiger vereinbart mit ihm, dass der Betrag erst in drei Monaten fällig wird. Diese Verschiebung des Zahlungstermins ist eine Stundung.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare