Stufenverfahren
- Andreas Armster

- 15. Apr.
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Das Stufenverfahren ist ein Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei dem die Kosten der Hilfskostenstellen schrittweise (einseitig) in einer festen Reihenfolge auf andere Kostenstellen verteilt werden, ohne Rückverrechnung auf bereits behandelte Stellen. (vgl. Schmidt 2022, S. 108 ff.)
Beispiel: Die Kostenstelle Gebäude wird zuerst auf alle anderen verteilt, danach werden die Kosten des Fuhrparks (inkl. bereits empfangener Kosten vom Gebäude) weiterverrechnet; aber nicht mehr zurück an das Gebäude.
Schmidt, A. (2022): Kostenrechnung. Grundlagen der Vollkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung und Plankostenrechnung sowie des Kostenmanagements. 9. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



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