Stufentarif
- Andreas Armster

- 27. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Ein Stufentarif ist eine Steuertarifform, bei der die Bemessungsgrundlage in Einkommensstufen eingeteilt wird. Für jede Stufe gilt ein fester Steuersatz oder Steuerbetrag. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 203)
Beispiel: Für Einkommen bis 20.000 € gilt ein Steuersatz von 10 %, von 20.001 € bis 50.000 € 20 % und darüber 30 %.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare