Stufenleiterverfahren
Aktualisiert: 9. Okt.
Das Stufenleiterverfahren (Treppenverfahren, Step-Ladder-Method) ist ein Verfahren zur gesamtleistungsbezogenen Abrechnung der Kosten innerbetrieblicher Leistungen. Dabei werden zunächst die Primärkosten der allgemeinen Hilfskostenstellen und anschließend die daraus entstandenen primären und sekundären Kosten der bereichsbezogenen Hilfskostenstellen stufenweise auf die Endkostenstellen verrechnet. Voraussetzung ist eine eindeutige Reihenfolge des Leistungsstroms; wechselseitige Leistungsverflechtungen zwischen Hilfskostenstellen spielen dabei keine oder nur eine geringe Rolle. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 224)
Beispiel: Ein Unternehmen hat die Hilfskostenstellen Energie und Instandhaltung sowie die Endkostenstellen Produktion und Verwaltung. Die Energiekosten werden zuerst vollständig verteilt. Anschließend werden die nun ermittelten Kosten der Instandhaltung zusammen mit deren eigenen Primärkosten auf Produktion und Verwaltung verrechnet. Die Kosten werden somit stufenweise weitergegeben – wie bei einer Treppe.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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