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Stufengrenzsteuersatz

Der Stufengrenzsteuersatz steigt in Stufen, wobei der höhere Steuersatz nur auf den Teil der Bemessungsgrundlage angewendet wird, der über der jeweiligen Grenze liegt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 15)


Beispiel: Verdient jemand mehr als 50.000 €, wird nur der Betrag über 50.000 € mit dem höheren Steuersatz besteuert.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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