Strukturplanung bezeichnet ein staatliches Konzept, das stärker interventionistisch ist als andere Ansätze wie Strukturgestaltung und Strukturerhaltung. Während bei letzteren die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte durch Subventionen oder andere Maßnahmen beeinflusst werden, behalten sie dennoch eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Bei der Strukturplanung geht es jedoch noch einen Schritt weiter, indem der Staat in bestimmten Bereichen, insbesondere bei Investitionsentscheidungen, die unternehmerische Entscheidung übernimmt. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 17)
Beispiel: Der Staat übernimmt die Entscheidung, in welchen Industriezweigen und Regionen neue Fabriken gebaut werden sollen, anstatt den Unternehmen die Entscheidung zu überlassen.
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 17
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