Stromsteuer
- Andreas Armster

- 26. Jan.
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Die Stromsteuer ist eine bundesweit erhobene, EU-weit harmonisierte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Sie wird auf den Stromverbrauch im deutschen Steuergebiet erhoben und in der Regel vom Energieversorgungsunternehmen an den Staat abgeführt. (vgl. Linnemann 2024, S. 48 f.)
Beispiel: Ein Haushalt verbraucht im Jahr 3.500 kWh Strom. Bei einer Stromsteuer von 2,05 ct/kWh zahlt er 71,75 € Stromsteuer pro Jahr, die über die Stromrechnung an den Staat abgeführt werden.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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