Stromspeicher-Steuer
- Andreas Armster

- 31. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Unter der Stromspeicher-Steuer versteht man gesetzliche Regelungen, die Stromspeicherbetreiber ganz oder teilweise von Netzentgelten, Umlagen und teilweise auch von Steuern befreien, um eine doppelte Belastung zu vermeiden, da Strom beim Einspeichern als Verbrauch und beim Ausspeichern als Erzeugung gilt. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Betrieb von Stromspeichern zu ermöglichen, wenn der Strom zeitlich versetzt wieder in das Netz eingespeist oder ausschließlich zwischengespeichert wird. (vgl. Linnemann 2024, S. 377 ff.)
Beispiel: Ein Betreiber lädt einen Batteriespeicher nachts mit 10 MWh Strom aus dem öffentlichen Netz und speist diese Energie am nächsten Tag vollständig wieder ins Netz ein. Für den geladenen Strom fallen keine Netzentgelte und keine Umlagen an, weil der Strom nur zwischengespeichert und nicht selbst verbraucht wurde.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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