Strompreisbremse
- Andreas Armster

- 26. Jan.
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Die Strompreisbremse war eine staatliche Entlastungsmaßnahme in Deutschland in den Jahren 2023/24, mit der infolge der Energiekrise stark gestiegene Strompreise begrenzt wurden. Für ein festgelegtes Grundkontingent des Stromverbrauchs galt ein staatlich definierter Höchstpreis; lag der vertragliche Strompreis darüber, übernahm der Staat die Mehrkosten. Rechtsgrundlage war das Strompreisbremsegesetz (StromPBG), basierend auf einer EU-Notfallverordnung. (vgl. Linnemann 2024, S. 68 ff.)
Beispiel: Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh hatte 2023 einen Stromvertrag über 50 ct/kWh. Durch die Strompreisbremse wurden 80 % des Vorjahresverbrauchs (3.200 kWh) auf 40 ct/kWh gedeckelt. Für diese Menge zahlte der Haushalt nur 40 ct/kWh, die Differenz von 10 ct/kWh übernahm der Staat. Die restlichen 800 kWh wurden zum vollen Vertragspreis von 50 ct/kWh abgerechnet.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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