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Stripping

16. Sept.
1 Min. Lesezeit

Stripping bezeichnet die Trennung der einzelnen Rechte eines Wertpapiers, z. B. Zinsansprüche und Tilgungsansprüche, in eigenständige Wertpapiere. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)


Beispiel: Eine Anleihe über 10.000 € wird in zwei getrennt handelbare Wertpapiere aufgeteilt: eines für die zukünftigen Zinszahlungen und eines für die Rückzahlung der 10.000 € am Laufzeitende.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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