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Strenges Niederstwertprinzip

Strenges Niederstwertprinzip besagt, dass Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens immer mit dem niedrigeren Vergleichswert am Bilanzstichtag anzusetzen sind, unabhängig davon, ob die Wertminderung dauerhaft ist oder nicht. Vorübergehende Wertverluste müssen demnach sofort berücksichtigt werden. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 122)


Beispiel: Ein Unternehmen hat Waren im Wert von 1.000 € auf Lager. Am Bilanzstichtag beträgt der Marktwert der Waren nur 700 €. Nach dem strengen Niederstwertprinzip muss der Lagerbestand in der Bilanz mit 700 € angesetzt werden, auch wenn der Wertverlust nur vorübergehend ist, wodurch sich das Eigenkapital und der Gewinn um 300 € verringern.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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