Streikgeld
Das Streikgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Gewerkschaften ihren Mitgliedern während eines genehmigten Streiks zahlen. Voraussetzung ist in der Regel eine mindestens dreimonatige Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Das Streikgeld beträgt häufig etwa zwei Drittel des Bruttolohns und soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 593)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist seit einem Jahr Mitglied einer Gewerkschaft und beteiligt sich an einem von der Gewerkschaft ausgerufenen Streik. Während der Streikdauer erhält er von seiner Gewerkschaft Streikgeld, um seinen Einkommensausfall teilweise zu decken.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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