Strafrecht
- Andreas Armster

- 17. Sept.
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Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und befasst sich mit der Bestrafung von normwidrigem Verhalten. Es gilt der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“: Nur Handlungen, die gesetzlich als Straftat bestimmt sind, können bestraft werden. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 7)
Beispiel: Eine Person stiehlt in einem Geschäft eine Uhr. Der Diebstahl ist im Strafgesetzbuch (StGB) ausdrücklich als Straftat beschrieben. Deshalb kann die Person dafür strafrechtlich verfolgt und bestraft werden.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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