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Strafanzeige

10. März
1 Min. Lesezeit

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines möglichen strafbaren Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft). Sie kann von jeder Person jederzeit erstattet werden und dient dazu, ein Ermittlungsverfahren anzustoßen. (vgl. Fischer 2023, S. 74)


Beispiel: Ein Nachbar beobachtet, wie jemand ein Auto aufbricht, und meldet den Vorfall der Polizei. Durch diese Mitteilung eines möglichen Straftatbestands erstattet er eine Strafanzeige.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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