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Stimmrechtsvorzugsaktien

5. Jan.
1 Min. Lesezeit

Stimmrechtsvorzugsaktien sind Vorzugsaktien, die ihrem Inhaber ein mehrfaches oder erweitertes Stimmrecht auf der Hauptversammlung gewähren; ihre Ausgabe ist nach deutschem Aktienrecht heute grundsätzlich unzulässig, da sie dem Prinzip widersprechen, dass die Stimmrechte dem Kapitalanteil entsprechen. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 272 f.)


Beispiel: Eine ältere Aktiengesellschaft, bei der ein Großaktionär für eine Aktie fünf Stimmen auf der Hauptversammlung erhält, um trotz geringerem Kapitalanteil die Kontrolle über wichtige Unternehmensentscheidungen zu sichern.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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