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Stille Rücklagen

Stille Rücklagen sind nicht offen in der Bilanz ausgewiesene Teile des Eigenkapitals, die durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder Überbewertung von Schulden entstehen und deren Höhe aus der Bilanz nicht direkt ersichtlich ist. (vgl. Roos 2024, S. 297 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt ein Grundstück, das mit 500.000 € in der Bilanz angesetzt ist, am Markt aber 800.000 € wert ist. Die Differenz von 300.000 € stellt eine stille Rücklage dar, da sie nicht offen in der Bilanz ausgewiesen wird.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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