Stille Gesellschaft
- Andreas Armster

- 1. Okt.
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Eine stille Gesellschaft ist eine Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen, bei der der stille Gesellschafter Geld oder andere Vermögenswerte einbringt und dafür am Gewinn beteiligt wird. Nach außen tritt er jedoch nicht in Erscheinung und hat keine Mitspracherechte in der Geschäftsführung. Auf Wunsch kann seine Verlustbeteiligung vertraglich ausgeschlossen werden. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 317 f.)
Beispiel: Der Bäckermeister Huber möchte seine Backstube erweitern, hat aber nicht genug Eigenkapital. Die Rentnerin Frau Wirsen investiert 20.000 € in sein Unternehmen, taucht aber nirgends als Gesellschafterin auf. Sie erhält dafür jedes Jahr 10 % des Gewinns. Sie hat kein Mitspracherecht im Geschäftsbetrieb und trägt laut Vertrag auch keine Verluste. Damit ist Frau Wirsen stille Gesellschafterin.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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