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Steuerüberwälzung

23. Juni
1 Min. Lesezeit

Steuerüberwälzung bezeichnet die Weitergabe der Steuerlast vom Steuerpflichtigen auf eine andere Person, meist durch Preisänderungen. Wer die Steuer rechtlich zahlt, muss sie wirtschaftlich also nicht unbedingt selbst tragen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 200 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen zahlt Mehrwertsteuer, erhöht aber den Verkaufspreis. Dadurch trägt der Käufer die Steuerlast.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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