Steuerzweck
Der Steuerzweck bezeichnet den Zweck, den der Staat mit der Erhebung von Steuern verfolgt. Neben der Finanzierung staatlicher Aufgaben (fiskalischer Zweck) dienen Steuern auch der Lenkung der Wirtschaft und der Verwirklichung sozialer oder umweltpolitischer Ziele. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 202 f.)
Beispiel: Die Tabaksteuer dient nicht nur der Einnahmeerzielung, sondern soll auch den Tabakkonsum verringern.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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