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Steuerzerlegung

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Steuerzerlegung ist die gesetzlich geregelte Aufteilung von Steuerbeträgen oder Steuermessbeträgen auf mehrere berechtigte Gemeinden oder Gebietskörperschaften. Soweit eine Steuerzerlegung vorgeschrieben ist, richtet sich das Zerlegungsverfahren nach den §§ 185–190 AO. (vgl. Puke 2023, S. 256)


Beispiel: Ein Unternehmen unterhält Betriebsstätten in München und Nürnberg. Der Gewerbesteuermessbetrag wird deshalb im Rahmen der Steuerzerlegung auf beide Gemeinden verteilt, sodass jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil der Gewerbesteuer erhält.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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