Steuerverfahren
Das Steuerverfahren regelt die Art und Weise, wie Steuern erhoben werden. Dabei unterscheidet man zwischen dem Veranlagungsverfahren und dem Abzugsverfahren. Beim Veranlagungsverfahren macht der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt alle erforderlichen Angaben, beispielsweise durch die Abgabe einer Steuererklärung. Auf dieser Grundlage setzt das Finanzamt die Höhe der Steuerschuld fest und teilt sie dem Steuerpflichtigen in einem Steuerbescheid mit. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden dabei angerechnet. Beim Abzugsverfahren wird die Steuer dagegen direkt von einem Dritten, etwa dem Arbeitgeber oder einer Bank, berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 590)
Beispiel: Ein Selbstständiger reicht seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein und erhält anschließend einen Steuerbescheid, in dem festgelegt wird, ob er Steuern nachzahlen muss oder eine Rückerstattung erhält. Ein Arbeitnehmer hingegen zahlt seine Lohnsteuer automatisch über den Arbeitgeber, der diese direkt an das Finanzamt abführt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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